Die Mehrheit im Südtiroler Landtag (SVP, Freiheitliche, Widmann, FdI, Forza Italia, Lista Civica) will impfen selbst dort, wo die WHO es als nicht erforderlich erachtet!

🌍 In Südtirol werden internationale Standard für die Messung des Immunstatus gegen Tetanus nicht anerkannt! Die Mehrheit des Südtiroler Landtags will, dass Arbeitnehmer und Schüler von Arbeit und Praxis suspendiert werden, auch wenn sie laut internationalen Standards als ausreichend gegen Tetanus geschützt gelten.

🤯 Absurder geht’s nicht mehr!

Monovalente Impfstoffe und Titer-Anerkennung

Im Südtiroler Landtag wurde der von RA DDr. Renate Holzeisen eingebrachte Beschlussantrag Nr. 428/2026 zur Tetanus-Impfpflicht mit 16 Ja- zu 19 Nein-Stimmen abgelehnt. 📋 Der Antrag zielte darauf ab, monovalente Tetanus-Impfstoffe sicherzustellen, Betroffene über die Möglichkeit einer Titer-Bestimmung zu informieren und einen Tetanus-Titer-WertUl/ml ≥0,1 als ausreichenden Immunschutz anzuerkennen.

🔍 Hintergrund ist, dass in Südtirol bestimmte Arbeitnehmer sowie Schüler im Praxisunterricht der Tetanus-Impfpflicht unterliegen. Internationale Standards zur Bewertung des Immunstatus gegen Tetanus werden derzeit nicht entsprechend anerkannt. Das führt dazu, dass Personen trotz nachgewiesenem Antikörperschutz von Arbeit oder Praxisunterricht ausgeschlossen werden.

💊 Zudem wird aufgezeigt, dass Betroffene, die nur der Tetanus-Impfpflicht unterliegen, häufig Mehrfachimpfstoffe erhalten, obwohl die Pflicht ausschließlich Tetanus betrifft.

RA DDr. Renate Holzeisen
empfiehlt allen Betroffenen:

„Die Bürger sollen auf den
Einfachimpfstoff (monovalenter Tetanusimpfstoff) bestehen, und bei nicht
Vorhandensein
des Einfachimpfstoffes im Südtiroler Sanitätsbetrieb, von
diesem eine schriftliche Bestätigung dieses Umstandes verlangen.

 Dies ist insbesondere für die
Bürger wichtig, die einer Tetanusimpflicht unterliegen. Wenn keine
Einfachimpfstoffe vom öffentlichen Gesundheitsbetrieb angeboten werden, kann
die Erfüllung der Impfpflicht nicht rechtmäßig eingefordert werden.

Für die zur Tetanusimpfung Verpflichteten ist es ratsam, den Antikörpertiter
zu ermitteln und bei einem Wert ab Ul/ml ≥ 0,1 auf die Impfbefreiung beim
Arbeitsmediziner auf der Basis internationaler Standards zu bestehen!“

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