Nacheingehender Prüfung der Datenblätter der Hersteller von Covid-19-Impfstoffen und der von den Arzneimittelzulassungsbehörden (EMA und AIFA) erteilten bedingten Zulassungen der Impfstoffe wurde festgestellt, dass die so genannten „Covid-Impfstoffe“ nur mit ärztlicher Verschreibung verabreicht werden dürfen.
Dieser Aspekt wurde bisher völlig außer acht gelassen, ist aber ein wichtiger Akt der Verantwortlichkeit des Arztes, der nach seiner Einschätzung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses die Impfung (und vielleicht einen bestimmten Impfstoff) für seine Patienten für angemessen hält. Daher ist es unerlässlich, vor der Impfung eine ärztliche Verschreibung einzuholen.
Wir empfehlen euch, folgendes Formular mit euren Angaben auszufüllen und zur für euch richtigen Zeit an die angegebenen Adressen zu senden. Die Verschreibung kann nach Möglichkeit im Voraus (z. B. bei denjenigen, die dazu verpflichtet sind, zusammen mit der Mitteilung des Impftermins) oder während des Impftermins beantragt werden.
Wenn ihr keine Antwort erhalten oder euer Impftermin zu früh ist, habt ihr das Recht, den Impfarzt aufzufordern, euch bei der Anamnese, die von ihm und nicht vom Patienten ausgefüllt werden muss, die Verschreibung der Impfung zu zeigen.