Nacheingehender Prüfung der Datenblätter der Hersteller von Covid-19-Impfstoffen und der von den Arzneimittelzulassungsbehörden (EMA und AIFA) erteilten bedingten Zulassungen der Impfstoffe wurde festgestellt, dass die so genannten „Covid-Impfstoffe“ nur mit ärztlicher Verschreibung verabreicht werden dürfen. 

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