Am 10. Dezember 2024 habe ich darüber berichtet, dass die italienische Regierung beschlossen hat, die Geldstrafen für die Nichtimpfung gegen Covid-19 zu streichen und den strafrechtlichen Schutzschild der Ärzte bis zum 31.12.2025 zu verlängern.
Am 10. Dezember 2024 habe ich darüber berichtet, dass die italienische Regierung beschlossen hat, die Geldstrafen für die Nichtimpfung gegen Covid-19 zu streichen und den strafrechtlichen Schutzschild der Ärzte bis zum 31.12.2025 zu verlängern.

NEWS: Geldstrafen Covid-19-Impfung – Multe Vaccinazione Covid-19
Nun ist das entsprechende Gesetzesdekret 202 vom 27.12.2024 in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht worden (Disposizioni urgenti in materia di termini normativi).
Mit diesem Gesetzesdekret werden zahlreiche Bestimmungen zu gesetzlichen Fristen getroffen. Das Gesetzesdekret muss dann innerhalb von 60 Tagen in Gesetz umgewandelt werden, sodass dann dort noch allerlei Änderungen vorgenommen werden können. Die für uns interessanten Bestimmungen möchte ich kurz skizzieren.
Strafen für die Nichtimpfung gegen Covid-19
Über die Hintergründe habe ich mehrfach berichtet, sodass ich mich nur auf die Änderungen konzentriere, die im Artikel 22, Absatz 5 des GD enthalten sind.
Die Geldstrafen sind im Artikel 4 sexies des GD 44/2021, umgewandelt mit Gesetz 76/2021, enthalten und wurden dann mehrmals ausgesetzt, zuletzt bis zum 31.12.2024.
- Nun werden die noch nicht abgeschlossenen Verfahren zu den Geldstrafen definitiv unterbrochen, also beendet.
- Die bereits verhängten Geldstrafen sind annulliert.
- Die entsprechenden anhängigen Gerichtsverfahren sind von Rechts wegen erloschen, wobei jede Partei die eigenen Spesen zu tragen hat.
- Bis zum Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzesdekretes (28.12.2024) bereits bezahlte Geldstrafen werden nicht rückerstattet!
Hier der Originaltext des Art. 22, Abs. 5:
„I procedimenti sanzionatori di cui all’articolo 4-sexies del decreto-legge 1° aprile 2021, n. 44, convertito, con modificazioni, dalla legge 28 maggio, n. 76, non ancora conclusi sono definitivamente interrotti, mentre le sanzioni pecuniarie gia‘ irrogate sono annullate. Ai fini del conseguente discarico delle sanzioni pecuniarie gia‘ irrogate, senza oneri amministrativi a carico dell’ente creditore, l’Agenzia delle entrate-Riscossione trasmette in via telematica al Ministero della salute l’elenco die provvedimenti sanzionatori annullati. I giudizi pendenti, aventi ad oggetto tali provvedimenti, sono estinti di diritto a spese compensate. Restano acquisite al bilancio dello Stato le somme gia‘ versate, per sanzioni pecuniarie, alla data di entrata in vigore del presente decreto.“
Responsabilitá erariale
Artikel 1, Abs. 9 sieht vor, dass die sogenannte „resposabilitá erariale“ bis zum 30.04.2025 verlängert wird.
Dieser Schutzschild bei Schäden zulasten der öffentlichen Hand beinhaltet eine Limitierung der Haftung der öffentlichen Verwalter auf vorsätzliche Taten bei der Verschwendung von öffentlichen Geldern.
Siehe dazu meinen Beitrag vom 21.12.2024:

Rechnungshof Kampanien/Corte dei Conti Campania: Smart Card Covid
Scudo penale
Artikel 4, Absatz 7, Buchstabe d) sieht Folgendes vor:
Der strafrechtliche Schutzschild für diejenigen, die einen Gesundheitsberuf ausüben, wird bis zum 31.12.2025 verlängert. Das heißt, dass diese in Ausübung ihres Berufes bei leichter Fahrlässigkeit nicht haftbar sind, wenn ihr Handeln aufgrund des Notstandes erfolgte und dadurch eine Tötung oder ein Personenschaden entstand. Ich habe dazu mehrfach berichtet.
Gesundheitsbestimmungen
Artikel 4 sieht einige Bestimmungen im Bereich Gesundheit vor. Da es die Politik nicht zustande bringt, genug Gesundheitspersonal auszubilden bzw. anzustellen, gibt es schon seit Jahren immer wieder Ausnahmeregelungen. So können Ärzte in der Facharztausbildung befristet angestellt werden, Aufträge bekommen und im letzten Jahre der Facharztausbildung an den Wettbewerben teilnehmen (früher konnten Ärzte ohne Facharztausbildung immer als Assistenzärzte angestellt werden, aber seit geraumer Zeit nicht mehr) oder ukrainisches Gesundheitspersonal ohne reguläre Anerkennung der Studientitel arbeiten. Die Geeigneten in der staatliche Liste für Anwärter auf ein Amt als Generaldirektor in Sanitätsbetrieben, die am 01.04.2020 eingeschrieben waren, wird auf Ende 2025 verlängert (gesetzlich sind normalerweise vier Jahre vorgesehen).
Kommentar: Schutzschilde sind in letzter Zeit in Mode gekommen und werden so schnell nicht wieder verschwinden. Der wichtigste Schutzschild wäre der gegen gierige Politiker, verbrecherische Ärzte und heuchlerische Medien (Die Adjektive sind frei austauschbar).
Nun, das Gesetzesdekret muss noch mit Gesetz umgewandelt werden. Mal sehen, ob sie da noch reinschreiben, dass die bereits bezahlten Geldstrafen rückerstattet werden oder ob es noch weitere Schutzschilde gibt!
link: Gazzetta Ufficiale


